Eine Innung ist die regionale Gemeinschaft selbstständiger Betriebe eines Handwerks oder fachlich beziehungsweise wirtschaftlich nahestehender Gewerke. Sie vertritt deren gemeinsame berufliche und wirtschaftliche Interessen.
Innungen geben ihren Mitgliedsbetrieben eine gemeinsame Stimme. Dazu gehören berufsspezifische Anliegen, die Zusammenarbeit mit Behörden und die Mitwirkung an den Rahmenbedingungen des jeweiligen Handwerks. Als Organisationen der Betriebsinhaber übernehmen Innungen und Innungsverbände auch Aufgaben auf der Arbeitgeberseite.
Die Handwerksordnung sieht insbesondere den Abschluss von Tarifverträgen vor. Eine Innung kann selbst Tarifverträge schließen, soweit und solange der zuständige Innungsverband dies für ihren Bereich nicht bereits getan hat. Welche tariflichen Regelungen im einzelnen Betrieb gelten, muss konkret geprüft werden.
Welche Beratungen, Veranstaltungen und weiteren Angebote eine einzelne Innung bereithält, richtet sich nach ihrem Gewerk, ihrer Satzung und ihren konkreten Leistungen.
Die Mitgliedschaft in einer Innung ist freiwillig. Grundsätzlich können Inhaber eines passenden Handwerksbetriebs im jeweiligen Zuständigkeitsbereich Mitglied werden. Voraussetzungen und Mitwirkungsrechte ergeben sich aus der Handwerksordnung und der Satzung. Die Innung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
| Organisation | Einordnung |
|---|---|
| Innung | Freiwilliger Zusammenschluss von Betrieben eines oder verwandter Gewerke; fachliche Interessen- und Arbeitgebervertretung vor Ort. |
| Kreishandwerkerschaft | Zusammenschluss der Innungen einer Region. Sie bündelt gewerkeübergreifende Interessen und unterstützt die Innungen. |
| Handwerkskammer | Gesetzliche Selbstverwaltung des Handwerks im Kammerbezirk. Die Zugehörigkeit ist gesetzlich geregelt und unabhängig von der freiwilligen Innungsmitgliedschaft. |
| Gewerkschaft | Interessenvertretung der Arbeitnehmer; sie steht bei Tarifverhandlungen auf der Arbeitnehmerseite. |
In der Kreishandwerkerschaft Traunstein-Berchtesgadener Land sind 13 Innungen zusammengeschlossen. Die Geschäftsstelle hilft Ihnen bei der Zuordnung zu Ihrer Innung und bei Fragen zur Mitgliedschaft.