Leistungen für unsere Mitglieder
Sie können Ihren Widerspruch auf folgendem elektronischen Weg übermitteln:
Nach Art. 3a Abs. 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz können Sie uns einen
Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt der angeschlossenen Innungen
elektronisch übermitteln. Voraussetzung dafür ist, dass Sie den vom Gesetzgeber
vorgesehenen elektronischen Übermittlungsweg beachten.
Hinweise dazu hier mit kLICK DIE PDF öffnen
· Tarifauskünfte und Versandt
· Erstellung von Urkunden zur Firmen- oder Betriebsjubiläen
· Hilfestellung und Veröffentlichung von Betriebsnachfolge oder Verkauf von Betriebsinventar
· Tarifverträge
· Arbeitsverträge/ Aufhebungsverträge
Als Innungsmitglied gehören Sie automatisch den übergeordneten Landesinnungsverbänden an.
Diese handeln für Sie äußerst attraktive Einkaufvorteile aus, bei denen Sie bares Geld sparen, z. B.
· Gas/Strom
· Autokauf
· Versicherungen
· Einkaufsgemeinschaft BAMAKA (derzeit noch einzelne Innungen)
· und vieles mehr….
Sprechen Sie uns einfach an.....
· Ermäßigte Prüfungsgebühren für Ihre Auszubildenden
· Erstausstattung der Lehrlinge (z.B. Werkzeugkiste der Bau-Innung)
· Nachwuchswerbung durch Öffentlichkeitsarbeit in Schulen und Bildungsveranstaltungen
(z.B. Berufsinformationsmesse im Handwerk in Kooperation mit dem Bildungszentrum
der Handwerkskammer für München und Oberbayern)
· Kostenloser Versandt von Informationsmaterialien der verschiedenen Berufe zur Ausgabe bei eigenen
Bildungsveranstaltungen oder Auftritten
· Fort- und Weiterbildung durch Seminare und Workshops zu aktuellen Themen (z. B. EU-DSGVO, Bauvertragsrecht, etc.)
· Kurse zum Arbeitsschutz (Erste-Hilfe-Kurse, Arbeitsmedizinische Betreuung)
· Modeveranstaltungen für Friseure
· Hauseigene Berufsinformationsmesse (kostenlose Präsentation von Gewerk und Betrieb in Kooperation mit
dem Bildungszentrum der Handwerkskammer für München und Oberbayern)